Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht für die Oberflächenwasserkörper die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes bis spätestens zum Jahr 2027 vor. Dazu sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie und Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastungen notwendig. Unser Team aus Gewässerökologen und Wasserwirtschaftlern begleitet Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen auf den Ebenen der Einzugsgebiete und der einzelnen Gewässerabschnitte. Im Rahmen der Umsetzung von Monitoringuntersuchungen überprüfen wir die ökologische Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen.
Neben der Maßnahmenplanung unterstützen wir Sie bei der Bewertung von Gewässern und der Prognose von Projektwirkungen auf die Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften. Im Zuge wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren für die Einleitung in Fließgewässer führen wir Mischungsberechnungen durch, um Stoffkonzentrationen und die damit verbundenen Auswirkungen im Gewässer bewerten zu können. An Bedeutung gewonnen bei der Umsetzung und Durchführung verschiedener Infrastruktur-, Energie- und Wasserwirtschaftsprojekte hat die Erstellung von Fachbeiträgen zur EU-WRRL. Diese prüfen, ob die zu erwartenden Projektwirkungen den Zielen der WRRL entgegenstehen.
Im Aufgabenfeld der wasserbaulichen Vorhaben unterstützen wir bei der Objektplanung der Umgestaltung von Fließgewässern, von Entwässerungsanlagen, sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes.